Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, für Justiz und für Inneres - je nach ihrem Wirkungsbereich - betraut.
In Kraft seit 22.03.2020 bis 31.12.9999
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