Art. 5 ISTAV

ISTAV - IST-Austria-Vereinbarung (Bund – NÖ)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung sowie ihre Änderungen treten – vorbehaltlich der Errichtung des IST-Austria durch Bundesgesetz – 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

  1. 1.Ziffer einsdie nach der NÖ Landesverfassung 1979 erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
  2. 2.Ziffer 2die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.
In Kraft seit 10.01.2022 bis 31.12.9999
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