Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung sind die Errichtung und der Betrieb des IST-Austria in Klosterneuburg auf den im Anhang ausgewiesenen Grundstücken im Gesamtausmaß von 178.906 m² einschließlich der darauf im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bestehenden Gebäude.
In Kraft seit 10.01.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 ISTAV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 ISTAV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 ISTAV