Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Hinterlegung
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
In Kraft seit 24.11.2012 bis 31.12.9999
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