Art. 5 ISTAV

IST-Austria-Vereinbarung (Bund – NÖ)

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.2022 bis 31.12.9999
In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung sowie ihre Änderungen treten – vorbehaltlich der Errichtung des Institute of Science and Technology – IST-Austria durch Bundesgesetz – 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

  1. 1.Ziffer einsdie nach der NÖ Landesverfassung 1979 erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
  2. 2.Ziffer 2die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

Stand vor dem 09.01.2022

In Kraft vom 24.11.2012 bis 09.01.2022
In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung sowie ihre Änderungen treten – vorbehaltlich der Errichtung des Institute of Science and Technology – IST-Austria durch Bundesgesetz – 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

  1. 1.Ziffer einsdie nach der NÖ Landesverfassung 1979 erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
  2. 2.Ziffer 2die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

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