§ 13a ISTAG Inkraft- und Außerkrafttreten

ISTAG - IST-Austria-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.08.2026
  1. (1)Absatz eins,§ 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 3 in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – Wissenschaft und Forschung, BGBl. I Nr. 31/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 3 und Paragraph 10, Absatz 3, in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – Wissenschaft und Forschung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 31 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 2 Z 1 und Abs. 2a, § 3a samt Überschrift, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Z 8, § 9 Abs. 2, sowie § 11 in der Fassung der Forschungsfinanzierungsnovelle 2020, BGBl. I Nr. 75/2020, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins und Absatz 2 a,, Paragraph 3 a, samt Überschrift, Paragraph 5, Absatz 2,, Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8,, Paragraph 9, Absatz 2,, sowie Paragraph 11, in der Fassung der Forschungsfinanzierungsnovelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2020,, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 12 Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.Paragraph 12, Absatz 4, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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