§ 1 HPSV 2017 Allgemeine Bestimmungen

HPSV 2017 - Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 (HG), BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 (HG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

  1. 1.Ziffer einsden Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),
  2. 2.Ziffer 2den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und
  3. 3.Ziffer 3das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).
In Kraft seit 01.10.2017 bis 31.12.9999
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