Anl. 4 GZÜV Teil A: Fließgewässer

GZÜV - Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Teil B: Seen

Teil C: Arbeitssicherheit

2. Leitfaden für die hydromorphologische Zustandserhebung

_________________________________

1Der Leitfaden für die Erhebung der biologischen und hydromorphologischen Qualitätselemente erscheint in mehreren Heften, wobei jedes Heft einem biologischen Qualitätselement bzw. der hydromorphologischen Bewertungsmethode gewidmet ist. Die Teile des Leitfadens sind im Wasserinformationssystem Austria (http//wisa.lebensministerium.at) veröffentlicht.

In Kraft seit 24.12.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 4 GZÜV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 4 GZÜV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 4 GZÜV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 4 GZÜV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 4 GZÜV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GZÜV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 GZÜV
Anl. 5 GZÜV