Anl. 6 GZÜV

GZÜV - Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Belastung

Anzahl Messstellen

Postion der Messstellen

Morphologie

1-2

in den längsten zusammenhängenden Abschnitten mit dominanten Eingriffen

Restwasser

1

direkt stromabwärts der Ausleitung außerhalb einer kleinräumigen Überschreitung

Schwall

1

direkt stromabwärts der Einleitung außerhalb einer kleinräumigen Überschreitung

Kontinuums-

Unterbrechung

1 – 2

1. oberhalb der Kontinuumsunterbrechung

 

 

2. im Fall mehrerer Kontinuumsunterbrechungen: zusätzlich stromab der letzten

Stau

1

Stauwurzel

In Kraft seit 24.12.2010 bis 31.12.9999
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