Anl. 11 GZÜV Operative Überwachung von Seen – Festlegung des minimalen Parameterumfangs für jede Belastungskategorie

GZÜV - Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Kreuze ohne Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit der höchsten Aussagekraft.

Kreuze in Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit geringerer, aber deutlich vorhandener Aussagekraft, die gemäß § 17 Abs. 2 zur Schärfung eines nicht eindeutig bestimmbaren Ergebnisses zusätzlich überwacht werden können.Kreuze in Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit geringerer, aber deutlich vorhandener Aussagekraft, die gemäß Paragraph 17, Absatz 2, zur Schärfung eines nicht eindeutig bestimmbaren Ergebnisses zusätzlich überwacht werden können.

Biologische
Qualitätselemente:
Biologische , Qualitätselemente:

Belastungen:

Physikalische und chemische Grundparameter*

Schadstoffe

Phytobenthos

Phytoplankton

Makrophyten

Makrozoobenthos

Fische

Stoffliche Belastungen

 

 

 

 

 

 

 

Sichttiefe

x

 

 

x

 

 

 

Temperatur

x

 

 

 

 

 

x

Sauerstoffhaushalt

x

 

 

 

 

(x)

x

Organische Belastung

x

 

 

x

(x)

 

 

Nährstoffe

x

 

 

x

(x)

 

 

Salzgehalt

x

 

 

(x)

 

 

x

Versauerung

x

 

 

x

 

(x)

 

Schadstoffe

 

Relevanter Schadstoff

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hydromorphologische Belastungen

 

 

 

 

 

 

 

Wasserhaushalt

 

 

 

 

x

 

(x)

Morphologie

 

 

 

 

x

 

(x)

*Nur die jeweils relevanten Parameter aus dem Parameterblock physikalische und chemische Grundparameter werden untersucht.
In Kraft seit 22.12.2006 bis 31.12.9999
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