§ 33 GZÜV Außer-Kraft-Treten

GZÜV - Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Wassergüte-Erhebungsverordnung, BGBl. Nr. 338/1991 in der Fassung BGBl. II Nr. 415/2000, außer Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Wassergüte-Erhebungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 338 aus 1991, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 415 aus 2000,, außer Kraft.

In Kraft seit 22.12.2006 bis 31.12.9999
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