Anl. 4 GZÜV Teil A: Fließgewässer

Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2010 bis 31.12.9999

Anzuwendende Untersuchungsmethoden Biologie und Hydromorphologie *1)

  1. 1.Ziffer einsLeitfaden für die Erhebung der biologischen Qualitätselemente
Teil A: FließgewässerTeil B: SeenTeilSeen

Teil C: Arbeitssicherheit

  1. 2.Ziffer 2Leitfaden für die hydromorphologische Zustandserhebung

2. Leitfaden für die hydromorphologische Zustandserhebung

____________________________________________________________________ *

1) Der Leitfaden für die Erhebung der biologischen und hydromorphologischen Qualitätselemente erscheint in mehreren Heften, wobei jedes Heft einem biologischen Qualitätselement gewidmet ist bzw. der hydromorphologischen Bewertungsmethode gewidmet ist. Die Teile des Leitfadens werden in den nächsten Wochen auf der Homepage des BMLFUWsind im Wasserinformationssystem Austria (http//wisa.lebensministerium.at) veröffentlicht.

Stand vor dem 23.12.2010

In Kraft vom 22.12.2006 bis 23.12.2010

Anzuwendende Untersuchungsmethoden Biologie und Hydromorphologie *1)

  1. 1.Ziffer einsLeitfaden für die Erhebung der biologischen Qualitätselemente
Teil A: FließgewässerTeil B: SeenTeilSeen

Teil C: Arbeitssicherheit

  1. 2.Ziffer 2Leitfaden für die hydromorphologische Zustandserhebung

2. Leitfaden für die hydromorphologische Zustandserhebung

____________________________________________________________________ *

1) Der Leitfaden für die Erhebung der biologischen und hydromorphologischen Qualitätselemente erscheint in mehreren Heften, wobei jedes Heft einem biologischen Qualitätselement gewidmet ist bzw. der hydromorphologischen Bewertungsmethode gewidmet ist. Die Teile des Leitfadens werden in den nächsten Wochen auf der Homepage des BMLFUWsind im Wasserinformationssystem Austria (http//wisa.lebensministerium.at) veröffentlicht.

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