Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Bundesanstalt kann in Bezug auf die Erbringung von Rechnungswesenleistungen und IT-Dienstleistungen die Buchhaltungsagentur des Bundes oder die Bundesrechenzentrum GmbH in Anspruch nehmen. Im Übrigen können für diese Leistungen auch Dienstleister des Bundes in Anspruch genommen werden.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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