§ 12b GSpG

GSpG - Glücksspielgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Bingo und Keno sind Ausspielungen, bei denen ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchancen von Zahlenkombinationen annimmt und durchführt, wobei Gewinne von den Spielteilnehmern durch Übereinstimmung der entsprechenden Zahlenkombinationen mit den ermittelten Gewinnzahlen erzielt werden.

In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
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