§ 12 GSpG Nummernlotterien

GSpG - Glücksspielgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet sind. Die Treffer werden in einer öffentlichen Ziehung ermittelt.

In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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