Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Die AMA kann Feststellungsbescheide erlassen, wenn eine Partei wegen der Strittigkeit oder Unsicherheit von Rechtsverhältnissen oder rechtserheblichen Tatsachen – wie insbesondere das Vorliegen eines oder mehrerer Betriebe – Gefahr läuft, Nachteile zu erleiden.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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