Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Der Ausdruck „digitale Zentralbankwährung“ bedeutet jede digitale Fiat-Währung, die von einer Zentralbank oder einer anderen Währungsbehörde ausgegeben wird.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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