Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Verweise auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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