Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, BGBl. II Nr. 64/2014, in der Fassung BGBl. II Nr. 61/2023, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2014,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 2023,, außer Kraft.
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