Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Das Fernmeldebüro hat die Funkschnittstellen-Beschreibungen (FSB) der mit dieser Verordnung generell bewilligten Funkanlagen auf seiner Homepage zu veröffentlichen sowie während der Amtsstunden in seinen Räumlichkeiten zur Einsicht bereitzuhalten.
In Kraft seit 16.04.2026 bis 31.12.9999
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