§ 105 GAG 2005

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Der § 65 in der Fassung LGBl.Nr. 37/2011 tritt rückwirkend am 1. Juli 2011 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 37/2011

In Kraft seit 11.05.2011 bis 31.12.9999
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