§ 104 GAG 2005

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 69/2010, tritt, ausgenommen die Änderungen betreffend die Teuerungszulage und die besondere Zulage (§ 56 Abs. 3 und 4), am 1. Jänner 2011 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 69/2010

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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