§ 111 GAG 2005 (weggefallen)

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
§ 111 GAG 2005 seit 01.09.2023 weggefallen.
In Kraft seit 02.09.2023 bis 31.12.9999
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