§ 116 GAG 2005

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024
Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 72/2022

Art. VI des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 72/2022, tritt am 1. September 2023 in Kraft.

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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