Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Flughäfen, deren Betrieb zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bewilligt ist, müssen bis längstens zum Ablauf des 31. Dezember 2010 ein Zertifikat gemäß dieser Verordnung innehaben.
In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
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