Die praktische Ausbildung hat überwiegend im biomedizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsbereich stattzufinden. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft, Industrie und Veterinärmedizin durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist.
Die praktische Ausbildung hat folgende Pflichtbereiche zu umfassen:
Darüber hinaus sind praktische Kenntnisse und Fertigkeiten je nach individuellem Schwerpunkt wahlweise aus folgenden Wahlbereichen zu erwerben:
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