Anl. 13 FH-MTD-AV Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Diätologen oder der Diätologin

FH-MTD-AV - FH-MTD-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten zu erfolgen. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Forschung, Wissenschaft und Industrie durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist. Die praktische Ausbildung hat die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind

  1. 1.Ziffer einsin den Pflicht- und Wahlbereichen fundierte Erfahrungen in der Patientenbetreuung sowie fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung diätologischer Maßnahmen zu erwerben;
  2. 2.Ziffer 2praktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Ernährungs- und Verpflegungsmanagement zu erwerben;
  3. 3.Ziffer 3mindestens 10 diätologische Prozesse in den Pflichtbereichen durchzuführen.

Pflichtbereiche:

  1. a.Litera aGastroenterologie unter besonderer Berücksichtigung des Verdauungssystems;
  2. b.Litera bEndokrinologie unter besonderer Berücksichtigung des Diabetes mellitus und anderer Stoffwechsel-Erkrankungen;
  3. c.Litera cNephrologie unter besonderer Berücksichtigung der Nierenfunktionen;
  4. d.Litera dIntensivmedizin, Onkologie unter besonderer Berücksichtigung onkologischer oder intensivmedizinischer Stoffwechselsituationen;
  5. e.Litera eChirurgie unter besonderer Berücksichtigung prä-, intra- und postoperativer Situationen.

Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt:

  1. a.Litera aAllergologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Klinische Immunologie, Neurologie, Pulmologie, Psychiatrie, Rheumatologie oder andere spezielle klinische Bereiche;
  2. b.Litera bGeriatrie;
  3. c.Litera cMultiprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten oder Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten oder Ergotherapeutinnen und Logopäden oder Logopädinnen;
  4. d.Litera dGesundheitsförderung und Prävention;
  5. e.Litera eErnährungsmarketing und Ernährungskommunikation.
In Kraft seit 06.01.2006 bis 31.08.2027
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