Die Absolventen oder Absolventinnen haben die fachlich-methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung des biomedizinischen Analyseprozesses gemäß § 2 Abs. 2 MTD-Gesetz erworben.Die Absolventen oder Absolventinnen haben die fachlich-methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung des biomedizinischen Analyseprozesses gemäß Paragraph 2, Absatz 2, MTD-Gesetz erworben.
Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, berufspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten über aktuelle biomedizinische Analyseverfahren und -techniken mit Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen Handeln zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Hämatologie, Hämostaseologie, Histologie, Immunhämatologie, Immunologie, klinische Chemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Zellkultur und Zytologie entsprechend dem biomedizinisch-technisch-analytischen Entwicklungsstand anzuwenden und bei funktionsdiagnostischen Untersuchungen mitzuwirken. Mit Abschluss der Ausbildung haben die Absolventen und Absolventinnen eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.
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