§ 4 FH-MTD-AV Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden und die Praktikumsanleitung

FH-MTD-AV - FH-MTD-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Mindestanforderungen an die Studierenden

Als Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten ist festzulegen, dass die für die Berufsausübung in der jeweiligen Sparte erforderliche berufsspezifische und gesundheitliche Eignung vorzuliegen hat. In einem Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen dieser Voraussetzung zu prüfen.

In Kraft seit 06.01.2006 bis 31.08.2027
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