Die Hersteller stellen sicher, dass jedem Produkt eine Kopie der EU-Konformitätserklärung bzw. der Konformitätsbescheinigung beigefügt ist. Wenn allerdings eine große Zahl von Produkten an ein und denselben Nutzer geliefert wird, kann der betreffenden Charge oder Lieferung eine einzige Kopie beiliegen.
und gegebenenfalls den anderen Kennzeichnungen und Informationen nach Anhang II Z 1.0.5 versehen sind.Die Hersteller müssen sicherstellen, dass Produkte, die sie in Verkehr gebracht haben und keine Komponenten sind, mit dem speziellen Explosionsschutzkennzeichen ris-attachment://image001.jpg und gegebenenfalls den anderen Kennzeichnungen und Informationen nach Anhang römisch zwei Ziffer eins Punkt 0 Punkt 5, versehen sind.
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