§ 34 ExSV 2015 Sprachliche Gleichbehandlung

ExSV 2015 - Explosionsschutzverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis ExSV 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 24 ExSV 2015 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen§ 25 ExSV 2015 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit§ 26 ExSV 2015 Meldepflichten der notifizierten Stellen§ 27 ExSV 2015 Koordinierung der notifizierten Stellen§ 28 ExSV 2015 Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren§ 29 ExSV 2015 Verfahren zur Behandlung von Produkten mit denen ein Risiko verbunden ist§ 30 ExSV 2015 Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen§ 31 ExSV 2015 Formale Nichtkonformität§ 32 ExSV 2015 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 33 ExSV 2015 Inkrafttreten§ 34 ExSV 2015 Sprachliche GleichbehandlungAnl. 1 ExSV 2015 Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in KategorienAnl. 2 ExSV 2015 Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten BereichenAnl. 3 ExSV 2015 Modul B: EU-BaumusterprüfungAnl. 4 ExSV 2015 Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den ProduktionsprozessAnl. 5 ExSV 2015 Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer ProduktprüfungAnl. 6 ExSV 2015 Modul C1: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten ProduktprüfungenAnl. 7 ExSV 2015 Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das ProduktAnl. 8 ExSV 2015 Modul A: Interne FertigungskontrolleAnl. 9 ExSV 2015 Modul G: Konformität auf der Grundlage einer EinzelprüfungAnl. 10 ExSV 2015 EU-Konformitätserklärung (NR. xxxx)
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 33 ExSV 2015
Anl. 1 ExSV 2015