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§ 4 ERV 2021 (Elektronischer Rechtsverkehr), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 4 ERV 2021 (weggefallen)
ERV 2021 - Elektronischer Rechtsverkehr
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
§ 4 ERV 2021
seit 31.12.2025 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis ERV 2021
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 1 ERV 2021 Umfang des elektronischen Rechtsverkehrs
§ 2 ERV 2021 Übermittlung im Wege einer Übermittlungsstelle
§ 3 ERV 2021 Übermittlung im Wege des Direktverkehrs
§ 4 ERV 2021 (weggefallen)
§ 5 ERV 2021 Übermittlung im Wege von JustizOnline
§ 6 ERV 2021 Übermittlung im Wege von E-Mails
§ 7 ERV 2021 Schnittstellenbeschreibung
§ 8 ERV 2021 Anschriftcode
§ 9 ERV 2021 ERV-Teilnehmerverzeichnis
§ 10 ERV 2021 Datensicherheit
§ 11 ERV 2021 Besondere Bestimmungen für das Grundbuchverfahren
§ 12 ERV 2021
§ 13 ERV 2021
§ 14 ERV 2021 In-Kraft-Treten
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 ERV 2021
§ 5 ERV 2021
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