§ 9 EMVV 2015 Konformität der Betriebsmittel

EMVV 2015 - Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln

Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang römisch eins vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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