Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Betriebsmittel müssen die in Anhang I aufgeführten wesentlichen Anforderungen erfüllen. Betriebsmittel müssen die in Anhang römisch eins aufgeführten wesentlichen Anforderungen erfüllen.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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