Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieser Verordnung entsprechen.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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