§ 2 EMVV 2015 Umsetzung

EMVV 2015 - Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung), ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 79, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung wird den Bestimmungen der Richtlinie 2014/30/EU entsprochen.Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung), Amtsblatt Nummer L 96 vom 29.03.2014 Seite 79, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung wird den Bestimmungen der Richtlinie 2014/30/EU entsprochen.
  2. (2)Absatz 2,Bezugnahmen auf die Richtlinie 2004/108/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG, ABl. Nr. L 390 vom 31.12.2004 S. 24, aufgehoben mit Wirkung zum 20.04.2016 durch die Richtlinie 2014/30/EU, gelten als Bezugnahme auf die Richtlinie 2014/30/EU.Bezugnahmen auf die Richtlinie 2004/108/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG, Amtsblatt Nummer L 390 vom 31.12.2004 Seite 24, aufgehoben mit Wirkung zum 20.04.2016 durch die Richtlinie 2014/30/EU, gelten als Bezugnahme auf die Richtlinie 2014/30/EU.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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