§ 1 ELStV Anordnung zur Erstellung der Statistik der Einkommens- und Lebensbedingungen

ELStV - Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen und den zu dieser Verordnung ergangenen delegierten Rechtsakten sowie Durchführungsrechtsakten gemäß diesen Rechtsakten statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten

  1. 1.Ziffer einsStatistiken über Einkommen von Personen und Privathaushalten sowie
  2. 2.Ziffer 2Statistiken über Lebensbedingungen
für Kalenderjahre zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Erstellung der Statistiken hat neben den Quer- auch Längsschnittdaten zu umfassen.
In Kraft seit 01.02.2021 bis 31.12.9999
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