Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Solange die mit dem Betrieb der gemeinsamen Unternehmen betrauten Organe noch nicht eingesetzt sind, sorgt die Kommission für die Durchführung der Beschlüsse des Rates über die Errichtung dieser Unternehmen.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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