Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Kommission erörtert mit den Personen oder Unternehmen alle Gesichtspunkte der Investitionsvorhaben, die mit den Zielen dieses Vertrags in Zusammenhang stehen.
Sie teilt ihre Auffassung dem betreffenden Mitgliedstaat mit.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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