§ 12 EAG-MPV Vergabevolumen

EAG-MPV - EAG-Marktprämienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für das Kalenderjahr 2026 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:

Technologie

Vergabevolumen

Wasserkraftanlagen

90 000 kW

Anlagen auf Basis von Biomasse

7 500 kWel

Anlagen auf Basis von Biogas

1 500 kWel

  1. (2)Absatz 2,Für das Kalenderjahr 2027 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:
In Kraft seit 17.01.2026 bis 31.12.9999
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