Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Für das Kalenderjahr 2026 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:
Technologie
Vergabevolumen
Wasserkraftanlagen
90 000 kW
Anlagen auf Basis von Biomasse
7 500 kWel
Anlagen auf Basis von Biogas
1 500 kWel
(2)Absatz 2,Für das Kalenderjahr 2027 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:
In Kraft seit 17.01.2026 bis 31.12.9999
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