§ 12 EAG-MPV Vergabevolumen

EAG-Marktprämienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Für das Kalenderjahr 20242026 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:

Technologie

Vergabevolumen

Wasserkraftanlagen

90 000 kW

Anlagen auf Basis von Biomasse

7 500 kWel

Anlagen auf Basis von Biogas

1 500 kWel

  1. (2)Absatz 2,Für das Kalenderjahr 20252027 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:

Stand vor dem 16.01.2026

In Kraft vom 15.03.2024 bis 16.01.2026
  1. (1)Absatz eins,Für das Kalenderjahr 20242026 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:

Technologie

Vergabevolumen

Wasserkraftanlagen

90 000 kW

Anlagen auf Basis von Biomasse

7 500 kWel

Anlagen auf Basis von Biogas

1 500 kWel

  1. (2)Absatz 2,Für das Kalenderjahr 20252027 wird das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für die auf Antrag gewährte Marktprämie wie folgt festgelegt:

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