§ 5 EAG-MPV Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen

EAG-MPV - EAG-Marktprämienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für das Kalenderjahr 2026 werden die Kalendertage, an denen die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft (Gebotstermine) sowie das bei einem Gebotstermin zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen wie folgt festgelegt:

Technologie

Gebotstermine

Ausschreibungsvolumen

Photovoltaikanlagen

17.03.2026

175 000 kWpeak

11.06.2026

175 000 kWpeak

24.09.2026

175 000 kWpeak

10.12.2026

175 000 kWpeak

Anlagen auf Basis von Biomasse

11.06.2026

7.500 kWel

Windkraftanlagen

24.03.2026

100 000 kW

23.06.2026

100 000 kW

21.10.2026

100 000 kW

16.12.2026

90 000 kW

Gemeinsame Ausschreibung (Wind- und Wasserkraftanlagen)

27.05.2026

20 000 kW

  1. (2)Absatz 2,Für das Kalenderjahr 2027 werden die Kalendertage, an denen die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft (Gebotstermine) sowie das bei einem Gebotstermin zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen wie folgt festgelegt:
In Kraft seit 17.01.2026 bis 31.12.9999
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