Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die den Gegenstand der Meldepflicht bildenden Daten sind in elektronischer Form unter Verwendung der von der E-Control vorgegebenen Formate auf elektronischem Wege (E-Mail oder andere von der E-Control definierte Schnittstellen) der E-Control zu übermitteln.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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