§ 9 DMG 2021 Zulassung durch Bescheid

DMG 2021 - Düngemittelgesetz 2021

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Sofern Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel nicht bereits durch Verordnung gemäß § 5 typenmäßig zugelassen sind, bedürfen diese einer Zulassung durch die Behörde.Sofern Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel nicht bereits durch Verordnung gemäß Paragraph 5, typenmäßig zugelassen sind, bedürfen diese einer Zulassung durch die Behörde.
  2. (2)Absatz 2,Einem Antrag auf Zulassung ist von der Behörde stattzugeben, wenn
    1. 1.Ziffer einsden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 und 3 entsprochen wird,den Anforderungen gemäß Paragraph 3, Absatz 2 und 3 entsprochen wird,
    2. 2.Ziffer 2keine Schadstoffe im Sinne des § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 Z 1 enthalten sind undkeine Schadstoffe im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2 und Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer eins, enthalten sind und
    3. 3.Ziffer 3die Grenzwerte anderer Schadstoffe gemäß § 6 Abs. 3 Z 2 nicht überschritten werden.die Grenzwerte anderer Schadstoffe gemäß Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 2, nicht überschritten werden.
  3. (3)Absatz 3,Dem Antrag auf Zulassung sind vom Antragsteller die zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen notwendigen Angaben und Unterlagen anzuschließen, und zwar insbesondere im Hinblick auf
    1. 1.Ziffer einsden Namen und die Anschrift (Sitz) des Antragstellers und Herstellers;
    2. 2.Ziffer 2die vorgesehene Kennzeichnung;
    3. 3.Ziffer 3die Rezeptur;
    4. 4.Ziffer 4die Art und Herkunft der Ausgangsstoffe sowie das Herstellungsverfahren;
    5. 5.Ziffer 5vorhandene Daten und Untersuchungsberichte sowie Angaben und Unterlagen, welche die düngemittelrechtlichen Anforderungen belegen, und
    6. 6.Ziffer 6den Nachweis darüber – soweit es produktspezifisch erforderlich ist –, dass das Erzeugnis frei von Schadstoffen gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 3 Z 1 ist, die Grenzwerte gemäß § 6 Abs. 3 Z 2 nicht überschritten werden und die allgemeinen Anforderungen des § 3 vorliegen.den Nachweis darüber – soweit es produktspezifisch erforderlich ist –, dass das Erzeugnis frei von Schadstoffen gemäß Paragraph 6, Absatz 2 und Absatz 3, Ziffer eins, ist, die Grenzwerte gemäß Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 2, nicht überschritten werden und die allgemeinen Anforderungen des Paragraph 3, vorliegen.
  4. (4)Absatz 4,Im Bescheid sind Bedingungen und Auflagen festzulegen, soweit dies für die Verkehrsfähigkeit und zur Hintanhaltung von Risiken erforderlich ist, und zwar insbesondere im Hinblick auf
    1. 1.Ziffer einsdie bestimmungsgemäße Verwendung,
    2. 2.Ziffer 2die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung und
    3. 3.Ziffer 3die allenfalls zulässigen Toleranzen.
  5. (5)Absatz 5,Die Zulassung wird befristet für höchstens zehn Jahre erteilt. Bei der Festsetzung der Befristung ist insbesondere die zu erwartende Entwicklung der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Die Zulassung erlischt mit dem Ablauf der festgesetzten Frist, spätestens jedoch nach zehn Jahren.
  6. (6)Absatz 6,Die Zulassung ist von Amts wegen mit Bescheid der Behörde abzuändern oder aufzuheben, wenn den Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr entsprochen wird.
In Kraft seit 01.10.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 9 DMG 2021


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 DMG 2021 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 9 DMG 2021


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 9 DMG 2021


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 9 DMG 2021 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 8 DMG 2021
§ 10 DMG 2021