§ 7 DA-G Organe

DA-G - Diplomatische Akademie-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Die Organe der Diplomatischen Akademie sind

  1. 1.Ziffer einsdas Kuratorium (§§ 8 bis 11),das Kuratorium (Paragraphen 8 bis 11),
  2. 2.Ziffer 2der Direktor bzw. die Direktorin (§§ 12 bis 14),der Direktor bzw. die Direktorin (Paragraphen 12 bis 14),
  3. 3.Ziffer 3die Studienkommission (§§ 18 und 19).die Studienkommission (Paragraphen 18 und 19).
In Kraft seit 10.09.2021 bis 31.12.9999
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