Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder von Todes wegen errichtete Stipendien sind von der Diplomatischen Akademie der Stiftung „Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie“ zu übertragen.
In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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