Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
In Kraft seit 19.07.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 COFAG-NoAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 COFAG-NoAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 COFAG-NoAG