§ 18 BZP-VO Bezugnahme auf Richtlinien

BZP-VO - Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/26/EG, ABl. Nr. L 124 vom 23. Mai 1996, S. 1, in der Fassung der Richtlinie 98/76/EG, ABl. Nr. L 277 vom 14. Oktober 1998, S. 17, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/26/EG, Amtsblatt Nummer L 124 vom 23. Mai 1996, Seite 1, in der Fassung der Richtlinie 98/76/EG, Amtsblatt Nummer L 277 vom 14. Oktober 1998, Seite 17, in österreichisches Recht umgesetzt.

In Kraft seit 19.01.2001 bis 31.12.9999
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