§ 12 BZK-BV Schlussbestimmungen

BZK-BV - Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Außerkrafttretensbestimmungen

Die Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, BGBl. II Nr. 287/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 202/2024, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft. Die Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2013,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2024,, tritt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft.

In Kraft seit 14.09.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 12 BZK-BV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 BZK-BV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 12 BZK-BV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 12 BZK-BV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 12 BZK-BV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 11a BZK-BV
§ 13 BZK-BV