§ 11 BPrBG 2023 Vollziehung

BPrBG 2023 - Buchpreisbindungsgesetz 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 9 die Bundesministerin oder der Bundesminister für Justiz, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des Paragraph 9, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Justiz, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betraut.

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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